Ja, aber nur mit dem Einverständnis des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV). Ob Ihr ­Gesuch bewilligt wird, hängt von verschiedenen Kriterien ab. So muss die beabsichtigte Tätigkeit unentgeltlich erfolgen und ideellen, sozialen, wohl­tätigen oder Umweltschutz- Zwecken dienen. Sie darf die private Wirtschaft nicht unmittelbar konkurren­zieren, und der Veran­stalter soll daraus keinen finan­ziellen Gewinn generieren. 

Schliesslich darf eine ­solche Tätigkeit das pri­märe Ziel der raschen und dauerhaften Wiedereingliederung einer arbeitslosen ­Person in den Arbeitsmarkt nicht gefährden.

Das Regionale Arbeitsvermittlungszentum darf Freiwil­ligenarbeit für drei Wochen bewilligen. In Ausnahmefällen kann die Bewilligung verlängert oder wiederholt erteilt werden.