Ja. Denn ohne Arbeit ist auch kein Lohn geschuldet. Ausnahmen: Wenn Angestellte ohne ihr Verschulden nicht beziehungsweise nicht genug arbeiten können – etwa wegen Krankheit oder Unfall – oder weil der Arbeitgeber nicht genügend Arbeit hat. Haben die An­gestellten ihre Minus­stunden hingegen selber verursacht, hat er auch ­keinen Lohn zugut.

Wer Gleitzeit arbeiten kann, ist selber für sein Zeitmanagement verantwortlich. Falls Sie Ihr ­Minus nicht mehr auf­holen können, werden Sie sich also einen Lohnabzug für die zu wenig gearbeiteten Stunden gefallen lassen müssen.