Ja, sofern der Vertrag erst vor kurzem unterschrieben wurde. Denn Ihre Tochter hat das Recht, den Vertrag innert 14 Tagen seit Erhalt einer Kopie des Vertrages zu widerrufen. Ist es dafür schon zu spät, gilt es Folgendes zu bedenken: Die Bank war vor Abschluss des Vertrags verpflichtet, die Kreditfähigkeit Ihrer Tochter zu prüfen. Die Bank darf sich dabei auf die Angaben der Tochter stützen. Ihre Tochter gilt nur dann als kreditfähig, wenn sie in der Lage ist, den Kredit innert drei Jahren zurückzuzahlen, ohne den nicht pfändbaren Teil ihres Einkommens und Vermögens beanspruchen zu müssen. Es ist davon auszugehen, dass die Bank diese gesetzlichen Vorschriften eingehalten hat. Das wäre in ihrem eigenen Interesse. Denn würde die Kreditfähigkeitsprüfung leichte Fehler enthalten, verlöre die Bank ihren Zinsanspruch. Bei einer grob unsorgfältigen Kreditfähigkeitsprüfung müsste das Geld nicht mehr zurückbezahlt ­werden.