Nein. Mitglieder eines Vereins müssen sich auf die Versammlung vorbereiten können. Der Vorstand muss die Geschäfte daher rechtzeitig im Voraus ankün­digen. Sehen die Statuten nichts anderes vor, sind nur Beschlüsse zu angekündigten Traktanden zulässig. Der an Ihrer Mitgliederversammlung gefasste Beschluss ist aber nicht automatisch ungültig. Sie müssten ihn innert eines Monats beim Gericht anfechten. Dazu berechtigt ist jedes Mitglied, das nicht zugestimmt hat.