Nein. Die Vorschrift im Gesetz ist zwingend. Dort steht: Der Mieter kann eine Mietzinsreduktion verlangen, wenn der Referenzzinssatz gesunken ist. Entsprechend kann das Recht des Mieters, eine Senkung des Mietzinses zu fordern, nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Ein absoluter Minimalzins für die Zukunft ist somit unzulässig.