Ja. Wer ein Testament besitzt oder findet, muss dieses sofort der zuständigen Behörde am letzten Wohnsitz des Verstorbenen einreichen – und zwar auch dann, wenn es anscheinend ungültig oder überholt ist. 

Das Dokument muss nicht ausdrücklich als Testament bezeichnet sein. Sämtliche Schriftstücke, bei denen man annehmen kann, dass die verstorbene Person irgendetwas für den Todesfall anordnen wollte, müssen der Behörde übergeben werden. 

Wer ein Testament zurückbehält, obwohl er weiss, dass die betreffende Person verstorben ist, macht sich nicht nur strafbar, sondern ist auch haftbar für einen dadurch allenfalls entstandenen Schaden.