Die Internetshops versuchen, sich gegenseitig mit immer kürzeren ­Lieferfristen zu überbieten – neuestens sogar mit der Lieferung noch am Tag der Bestellung. In der Praxis warten die Kunden aber oft länger. Das zeigen viele negative Kommentare auf Preisvergleichsportalen wie Toppreise.ch oder Preisvergleich.ch:

  •  Innerhalb von zwanzig Tagen kritisierten drei Kunden verzögerte Lieferungen bei Fust.ch
  •  Media-Markt erntete im Januar innerhalb von elf Tagen drei negative Kommentare. 
  • In der zweiten Januarhälfte kritisierten innerhalb von zwei Wochen vier Electrolymp-Kunden, das Lieferversprechen sei nicht eingehalten worden. 

Bei Media-Markt heisst es dazu, dass vereinzelt Produkte falsch eingebucht würden. Dann werde auf der Website kurzfristig ein falscher Lagerbestand angezeigt. Ansonsten gibt Media-Markt den schwarzen Peter an die Lieferanten weiter: 

Diese würden teilweise Angaben machen, die sie nicht einhalten könnten. Zudem seien die Versandfristen «unverbindliche Richt­werte».

Andreas Tutus, Inhaber von Electrolymp, sagt: «Die meisten Produkte sind ab Fremd­lager und werden ab Bestellung oder Zahlungseingang bestellt.» Im Übrigen stehe in den Allgemeinen Vertragsbedingungen, dass die Lieferangaben unverbindlich seien. Das stimmt: Unter Paragraf 6 «Lieferzeit» heisst es: «Alle Angaben zu Lieferzeiten sind nicht verbindlich, ohne Gewähr und können jederzeit und ohne Ankündigung ändern.»  

Kunden können Verkäufer Nachfrist setzen

Immerhin: Die Kunden sind gegen ausstehende Lieferungen nicht machtlos. Laut Gesetz können sie dem Verkäufer eine Nachfrist setzen, wenn eine bis zu einem bestimmten Termin vereinbarte Lieferung ausbleibt. Erhalten sie auch dann nichts, können sie vom Vertrag zurücktreten. Wer im Voraus gezahlt hat, kann das Geld zurückfordern. Tipp: Auf der Bestellung klar und deutlich einen spätesten Liefertermin angeben. 

Im Kleingedruckten räumen einige Shops den Kunden die Möglichkeit ein, nach einer bestimmten Frist vom Vertrag ­zurückzutreten. Media-Markt gewährt dieses Recht «nach Ablauf einer schriftlich angesetzten Nachfrist von mindestens zehn Tagen». Digitec ­gewährt es «ab dem 30. Kalendertag seit dem ursprünglich angekündigten Liefertermin», Fust.ch nach 60 Tagen ab Vertragsabschluss.