Vorsicht beim Versteigern auf Internetplattformen: Sobald jemand auf Ebay.ch oder Ricardo.ch ein Gebot für die Ware abgegeben hat, kann der Verkäufer sein Angebot nicht mehr zurückziehen. Das war einem saldo-Leser aus Otelfingen ZH nicht bewusst. Er bot gleichzeitig auf der Verkaufsplattform Tutti.ch und auf Ricardo.ch ­seinen elektrisch verstellbaren Lattenrost an. Innerhalb eines Tages fand sich auf ­Tutti ein Käufer. Der Leser versuchte, das ­Angebot bei Ricardo zu löschen. Dort hatte auch schon jemand ein Gebot abgegeben. Mit dem Ende der Auktion kam ein ver­bindlicher Kaufvertrag zustande. Ricardo berechnete dem Leser 9 Prozent des ­Verkaufspreises von 100 Franken. Diese Erfolgsprovisionen werden laut AGB von ­Ricardo bei erfolgreichen Vertrags­abschlüssen fällig. 

Immerhin: Der Käufer bei Ricardo war einverstanden, den Kauf rückgängig zu ­machen. Er hätte Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen können. Das ­entspricht der Differenz zum Preis für ein gleichwertiges Ersatzprodukt.