Das Gesetz über die Pensionskassen sagt es klipp und klar: «Der Versicherte kann verlangen, dass ihm ein Viertel seines Altersguthabens als einmalige Kapitalabfindung ausgerichtet wird.»

Die Rede ist vom Zeitpunkt, an dem Männer mit 65 Jahren und Frauen mit 64 Jahren pensioniert werden. Sie müssen die Frage beantworten: Soll mir meine Pensionskasse lebenslang eine monatliche Rente auszahlen? Oder soll ich einen Viertel des vorhandenen Alterskapitals bar be...