Ja, eine solche Annäherung wäre sinnvoll. Mit Ihrer aktuellen Staffelung liegen zwischen dem Auslaufen der ersten und der dritten Tranche fünf Jahre. So wird ein Wechsel der Bank schwierig.

Im Prinzip können Sie die erste Tranche zwar schon jetzt zu einem anderen Hypothekargeber zügeln. Doch dazu braucht es eine Auf­teilung des Schuldbriefs. Zudem fallen Notariats- und Grundbuchgebühren an.

Liegen jedoch zwischen den ­Ablaufdaten der einzelnen Tranchen lediglich zwei bis maximal drei Jahre, ist ein Wechsel einfacher. Denn bei solchen zeitlichen Ab­ständen verlangen die meisten ­Banken keine Aufteilung der Schuldbriefe. Deshalb gilt: eine Staffelung der Laufzeiten nur innerhalb von maximal drei Jahren (K-Geld 4/2017).

Aus diesem Grund sollten Sie nun die aktuell auslaufende Tranche mit einer zwei- bis fünfjährige Laufzeit abschliessen. Dann können Sie bereits bei der nächsten Fälligkeit in zwei Jahren – also der ursprünglich siebenjährigen Festhypothek – die Bank wechseln. Bedingung ist aber, dass Sie die restlichen Tranchen ­danach ebenfalls sukzessive zu derselben Bank transferieren.

Tipp: Für kurz- bis mittelfristige Hypotheken eigenen sich Libor­hypotheken besser.