Bei einer Festhypothek werden Betrag, Zinssatz und Laufzeit zum Zeitpunkt des Abschlusses fixiert. Beide Parteien – also Bank und Kunde – müssen diese Bedingungen einhalten, sofern keine ausserordentlichen Umstände eintreten.

Kündigt ein Kunde die ­Hypothek vorzeitig, verlangt die Bank eine Vorfälligkeits­prämie. Diese Ausstiegsgebühr wird wohl auch in Ihrem Fall relativ hoch ausfallen, weil die Restlaufzeit noch fünf Jahre beträgt und das Zinsniveau 2009 leicht höher war als heute. 

Die Chancen, dass die Bank Ihnen diese Kosten vollumfänglich erlässt, ist ziemlich klein. Suchen Sie jedoch das Gespräch, eventuell kommt man Ihnen ein wenig entgegen. 

Immerhin haben Sie auch noch Trümpfe in der Hand: Die Bank ist an einer Verwaltung Ihrer Vermögenswerte sehr interessiert. Eine Kündigung des Vermögensverwal­tungs­vertrags möchte sie sicher verhindern.