Es gibt zwar kein Gesetz, welches das Mitführen oder das ­Sichern von Hunden in Autos ausdrücklich regelt. Dennoch gehören Hunde nicht auf den Beifahrersitz. Denn Tiere im Auto gelten als Ladung, und das Strassenverkehrsgesetz verlangt vom Fahrer, dass er «weder durch die Ladung noch auf andere Weise behindert wird». Wenn sich der Hund im ganzen Auto oder auf dem Beifahrersitz frei bewegen kann, so ist durchaus denkbar, dass er Sie als Fahrer stören oder ablenken könnte.

Aus diesem Grund wurde zum Beispiel 2011 ein Autofahrer mit 300 Franken gebüsst, weil er seine Katze ungesichert vor dem Lenkrad auf dem Armaturenbrett mitfahren liess. Das Bundesgericht kam zum Schluss, die Katze habe das Sichtfeld des Fahrers gestört (Bundesgerichtsurteil 6B_894/2010).

Tiere gehören also grundsätzlich in eine Transportbox oder in den abgegrenzten Kofferraum. Für grössere Hunde gibt es auch spezielle Sicherheitsgurte.