Egal, ob ein Rentner auf ein oder zwei Hörgeräte angewiesen ist: Bisher erhielt er von der AHV nur eine Pauschale von 630 Franken. Ab dem 1. Juli ändert sich das: Bei einem ­beidseitigen Gesamthörverlust von mindestens 35 Prozent haben AHV-Bezüger neu alle fünf Jahre einen Pauschalbetrag für zwei Hörgeräte in der Höhe von Fr. 1237.50 zugut. Die neue ­Regelung gilt für Anträge, die nach dem 1. Juli gestellt werden. Wer bereits eine Pauschale von der AHV erhalten hat, kann erst fünf Jahre später wieder einen ­Antrag stellen.

Wichtig: Die gekauften Geräte müssen vom Bundesamt für Sozialversicherungen anerkannt sein. Die Liste mit geprüften Geräten erhält man bei der IV-­Stelle oder unter www.metas.ch ! Dokumentation ! Hörgeräteliste.