Der K-Tipp hat in der Deutschschweiz zehn Autogaragen unterschied­licher Grösse besucht. Die Stichprobe galt der Überprüfung der Preisanschrift. Laut Gesetz müssen die Servicekosten «leicht zugänglich und gut lesbar» deklariert sein. So schreibt es seit 2012 die Preisbekannt­gabe-Verordnung vor.

Ergebnis der Stichprobe: Vier Mal fehlte jeder Hinweis auf die Preise. Zwei Mal waren diese bloss in der N...