Nein. Schenkungen sind im Prinzip unwiderruflich. Das ­Gesetz sieht nur dann eine Rückforderung vor, wenn der Beschenkte «eine schwere Straftat» gegen den Schenker verübt hat. Das ist hier nicht der Fall.

Statt einer Schenkung können Eltern in solchen Situa­tionen eine Immobilie günstig an ein Kind vermieten oder sie ihm sogar kostenlos leihen. Denn Mietverträge sind kündbar.