Auf die neue Gebühr für Papierrechnungen weist die Swisscom auf der Rückseite aktueller Rechnungen hin. Auch Papierrechnungen, die alle Telefonverbindungen auflisten, kosten künftig Fr. 2.90 statt Fr. 1.50. Der neue ­Zuschlag ist eine einseitige ­Änderung des Abovertrags. Sie wird nur rechtswirksam, wenn sie der Kunde ­akzeptiert. Stillschweigen nach der Mitteilung kann von der Swisscom als Einverständnis ausgelegt werden. Stephan Heiniger, Leiter der K-Tipp-Rechtsberatung, rät deshalb, der ­Swisscom innert 30 Tagen per Einschreiben mitzuteilen, dass die Vertrags­änderung abgelehnt wird. Und die Gebühr jeweils von der Rechnung abzuziehen, falls Swisscom ab Oktober trotzdem Fr. 2.90 draufschlägt.

Die Swisscom verweist auf kostenlose ­Alternativen, etwa die Rechnung per E-Mail oder die Zahlung via Swisscomshop.