Nein. Als Mieter haben Sie zwar eine Sorgfaltspflicht. Das heisst aber nicht, dass Sie für die Dauer der Miete die volle Verantwortung für den Wagen tragen. Der Schaden wurde von unbekannten Dritten ver­ursacht und konnte von Ihnen nicht verhindert werden. Daher haften Sie nicht für den Schaden. 

Ersatzpflichtig sind in diesem Fall die ­Täter. Falls sie nicht eruiert werden können, hat der Eigentümer des Transporters das Nachsehen, falls er nicht gegen solche ­Schäden versichert ist.