Letzte Woche habe ich einen Grosseinkauf gemacht. Meine dreijährige Tochter ist im Einkaufswagen mitgefahren. Nachdem ich an der Kasse bezahlt hatte, hat mich der Ladendetektiv abgefangen und unter dem Po meiner Tochter ein Spielzeug hervorgeholt. Offenbar hat meine Tochter dieses unbemerkt mitlaufen lassen. Das Geschäft will mich nun wegen Diebstahls anzeigen. Hafte ich für meine minderjährige Tochter?

Nein. Für eine Straftat kann nur diejenige Person belangt werden, die die Straftat selber begangen hat. Als Vater oder Mutter müssen Sie folglich nicht für den «Diebstahl» Ihrer Tochter einstehen.

Auch Ihre Tochter kann nicht bestraft werden, denn das Strafgesetzbuch gilt erst für Kinder ab sieben Jahren.

Falls Eltern ihre kleinen Kinder ungenügend beaufsichtigen und die Kinder einen Schaden anrichten, so müssen die Eltern aber damit rechnen, dass sie Schadenersatz bezahlen müssen.

In Ihrem Fall ist aber kein Schaden entstanden, das Spielzeug konnte ja unbeschädigt zurückgegeben werden. Also haben Sie nichts zu befürchten.

(ge)