Ja. Der Vermieter muss ­Ihnen auf Verlangen Einsicht in alle Belege der ­Nebenkosten gewähren. Die Pauschale hat sich an den Durchschnittskosten der letzten drei Jahre zu orientieren. Ist sie eindeutig zu hoch, können Sie eine Korrektur verlangen. Das ist bis zu fünf Jahre rückwirkend möglich. Ein Einsichtsrecht hätten Sie nur dann nicht, wenn die Nebenkosten im Mietzins inbegriffen wären.