Nein. Das Gesetz kennt keinen 13. Monatslohn. Er ist nur geschuldet, wenn er im Einzel- oder in einem ­Gesamtarbeitsvertrag abgemacht wurde. So haben beispielsweise Putzleute, die dem «GAV für die ­Reinigungsbranche in der Deutschschweiz» unterstellt sind, Anspruch auf einen 13. Monatslohn.