Meine Mutter hatte einen Unfall und musste mehrere Wochen zu Hause gepflegt werden. Statt die Spitex zu rufen habe ich die Pflege selber übernommen.
Nun will die Unfallversicherung für meinen Aufwand nichts zahlen. Nur die «offizielle» Spitex sei bezahlt, was aber viel teurer gewesen wäre.
Habe ich eine Entschädigung zugut?


Nein. Gemäss Gesetz darf die Unfallversicherung nur die Betreuung durch gesetzlich anerkannte und zugelassene Pflegerinnen und Pfleger zahlen. In der Regel sind diese einer Spitex-Organisation angeschlossen.
Die Pflege durch Verwandte hingegen muss die Unfallversicherung grundsätzlich nicht vergüten.

Allerdings enthält das Unfallversicherungsgesetz einen Passus, wonach die Versicherung «ausnahmsweise» auch Beiträge an «nicht zugelassene Personen» gewähren kann.

Damit ist aber nicht eine eigentliche Entlöhnung von Verwandten gemeint, sondern nur eine Entschädigung für entstehende Kosten. Das könnte der Fall sein, wenn Reisespesen anfallen, oder dann, wenn die pflegende Person einen Lohnausfall hinnehmen muss.

Es kann sich also lohnen, einen Antrag an die Unfallversicherung zu stellen.

Tipp: Falls es für den Unfall einen Schuldigen gibt, so muss er (bzw. seine Haftpflichtversicherung) den ganzen entstandenen Schaden übernehmen - also auch allfällige Betreuungskosten durch Verwandte.

Bei Krankheit ist die Rechtslage übrigens noch strikter. Das Bundesgericht hat im Jahr 2000 festgehalten, dass die Krankenkassen gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) kein Spitex-Geld für Privatpersonen zahlen müssen, sondern nur für «anerkannte» Leistungserbringer, bei der Spitex-Pflege also für Krankenschwestern und -pfleger sowie für entsprechende Organisationen.

Und eine Ausnahmebestimmung wie im Unfallversicherungsgesetz gibt es im KVG nicht.

Beachten Sie aber: Etliche Krankenkassen haben freiwillige Zusatzversicherungen, die die Pflege durch Verwandte teilweise entschädigen.

(ge)