Ich habe meine Grundversicherung bei der ÖKK Surselva in Ilanz abgeschlossen. Nun schreibt mir die Kasse, meine Prämie werde auf den 1. Mai höher - und zwar um fast neun Prozent. Grund sei die starke Kostensteigerung in meiner Prämienregion. Ich war der Meinung, Prämienerhöhungen gebe es nur auf Anfang Jahr. Dürfen die Krankenkassen die Grundversicherung auch während des Jahres verteuern?

Ja, sofern das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) diesen Prämienaufschlag bewilligt hat.

In der Tat darf die ÖKK Surselva ihre Prämien auf den 1. Mai erhöhen - und zwar in den Kantonen BS, BE und ZH. Offenbar ist das BSV zum Schluss gekommen, dies sei aufgrund der finanziellen Situation der Kasse gerechtfertigt.

Bei der ÖKK Surselva heisst es dazu, aufgrund der kleinen Mitgliederzahl in diesen Kantonen (unter 300) sei eine korrekte Prämienkalkulation nicht möglich gewesen.

Im Grundsatz ist eine solche Prämienerhöhung auf den 1. jeden Monats möglich. Dass Erhöhungen nur auf Anfang Jahr erlaubt sein sollen, steht nicht im Gesetz. Ob derzeit weitere Gesuche um Erhöhungen während des Jahres anstehen, sagte das BSV dem K-Tipp nicht. Die Betroffenen haben ein Kündigungsrecht - und zwar mit einer Frist von einem Monat, bevor die neue Prämie in Kraft tritt.

Im vorliegenden Fall der ÖKK Surselva Ilanz läuft die Kündigungsfrist Ende März ab.

Diese Kündigungsfrist von einem Monat gilt übrigens auch für Versicherte mit HMO- oder Hausarztmodell.

Wenn Versicherte hingegen erst seit Januar 2002 eine erhöhte Wahlfranchise haben, so dürfen sie jetzt die Kasse noch nicht wechseln.

Bei Versicherten, die schon länger eine freiwillig erhöhte Franchise haben, ist die Situation unklar. Im Gesetz steht nämlich, dass Versicherte mit Wahlfranchise den Versicherer nur auf das Ende des Kalenderjahres hin wechseln können. Das Bundesamt zählt aber in diesem Fall auf die Kulanz der Versicherer.

(em)