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K-Geld 04/2013
28.08.2013
Als Grenzgänger sind Sie grundsätzlich an Ihrem Wohnort in der Schweiz steuerpflichtig. Die Sozialversicherungsabgaben richten sich jedoch nach dem Versicherungssystem von Frankreich, wo Sie arbeiten.
Als Grenzgänger sind Sie grundsätzlich an Ihrem Wohnort in der Schweiz steuerpflichtig. Die Sozialversicherungsabgaben richten sich jedoch nach dem Versicherungssystem von Frankreich, wo Sie arbeiten.
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