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Haus & Garten 1/1999
01.05.1999
Gehört das Geld auf dem Göttikonto sofort dem Kind oder immer noch dem Götti? Darüber gibt es immer wieder Streit. Entscheidend ist, wer das Verfügungsrecht hat.
Vor 19 Jahren eröffnete Roland Abt bei der Aargauischen Kantonalbank (AKB) für seinen Göttibuben ein Jugendsparheft. 809 Franken hatten sich bis im Juni des letzten Jahres darauf angesammelt.
Dann sprach Abt (Name geändert) am Bankschalter vor und wollte sein Geld zurück. Denn er ist mit der Famil...
Gehört das Geld auf dem Göttikonto sofort dem Kind oder immer noch dem Götti? Darüber gibt es immer wieder Streit. Entscheidend ist, wer das Verfügungsrecht hat.
Vor 19 Jahren eröffnete Roland Abt bei der Aargauischen Kantonalbank (AKB) für seinen Göttibuben ein Jugendsparheft. 809 Franken hatten sich bis im Juni des letzten Jahres darauf angesammelt.
Dann sprach Abt (Name geändert) am Bankschalter vor und wollte sein Geld zurück. Denn er ist mit der Familie des Jungen seit gut zehn Jahren heillos verkracht.
Doch die AKB wollte den Göttibatzen nicht auszahlen. Das Geld, so die Begründung, gehöre seit der Eröffnung des Sparhefts dem inzwischen volljährigen Patenkind und könne deshalb nur mit dessen Einwilligung ausbezahlt werden - zumal sich der Götti das Verfügungsrecht nicht vorbehalten habe. Dass der Göttibub vom «Geschenk» gar nichts wusste, spiele dabei keine Rolle.
Nach langem Hin und Her lenkte die AKB schliesslich doch noch ein: Sie zahlte den gesamten Betrag an Götti Abt zurück. Die Begründung von AKB-Anwalt Thomas Fuhrer: «Die Rechtslage ist bei solchen älteren Götti-Sparheften unklar.»
Damit ist die Frage gestellt: Wem gehört das Geld, das ein Götti, eine Gotte oder die Grosseltern auf ein Sparheft einzahlen, das auf den Namen des Kindes lautet? Geht es sofort nach der Einzahlung in den Besitz des Kindes über, sodass der Götti oder die Grosseltern darauf keinerlei Anspruch mehr haben?
Oder bleibt das Geld im Besitz des Götti, bis er das Sparheft dem Kind offiziell überreicht?
Diese Fragen haben in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt, denn sie lassen sich - so allgemein gestellt - nicht eindeutig beantworten. Entscheidend sind die konkreten Umstände und das Reglement.
Klar ist nur: Etliche Banken sind dazu übergegangen, schon bei der Eröffnung des Heftes saubere Verhältnisse zu schaffen. Mediensprecher Georg Söntgerath von der Credit Suisse (CS): «Nur wenn genau geregelt ist, wem der Sparbatzen gehört und wer Geld vom Sparheft abheben darf, lässt sich verhindern, dass es später Krach gibt.»
Beim Anlegen von Spargeldern muss man zwischen Sparheft und Sparkonto unterscheiden:
- Das Sparheft bringt man für jede Kontobewegung zum Schalter; das Personal trägt jede Einzahlung und die Zinsen ein. Das Sparheft ist eine veraltete Form mit einem Sicherheitsproblem: Wird das Heft gestohlen, kann auch eine unberechtigte Person am Schalter das Heft vorweisen und so zum Geld kommen, falls das Schalterpersonal keinen Ausweis verlangt. Und verliert man das Heft, hat man Probleme, zu seinem Geld zu kommen.
Aber: Viele Göttis legen gerade deshalb Wert auf ein Sparheft, weil das etwas Handfestes ist, das man dem Göttikind - beispielsweise zu seinem 18. Geburtstag - entsprechend feierlich überreichen kann.
- Das Sparkonto ist die modernere Form. Die Person, auf deren Namen das Konto lautet, erhält in der Regel eine Kontokarte und periodische Auszüge über die Kontobewegungen.
Damit immer klar ist, wem das Ersparte gehört, haben etliche Banken spezielle Angebote für Göttis und Grosseltern geschaffen:
- Beispiel 1: Wer bei der UBS ein Sparkonto eröffnet, kann bestimmen, dass das Ersparte vom ersten Tag an dem Göttikind gehören soll und nur es (oder sein gesetzlicher Vertreter) Geld abheben darf. Sonst bleibt das Verfügungsrecht automatisch beim Götti, bis er das Geld überreicht. In diesem Fall hätte es der Götti in der Hand, sein Geschenk zurückzunehmen.
- Beispiel 2: Seit Anfang 1999 bietet die Coop-Bank drei Göttikonten an, bei denen klar geregelt ist, ob die Spareinlage dem Paten oder dem Patenkind gehört, bis das Geld verschenkt wird. Ebenso ist festgelegt, wer Geld vom Konto abheben darf: nur das Göttikind, das Göttikind und seine gesetzlichen Vertreter oder nur der Götti oder die Gotte.
- Beispiel 3: Die CS bietet als einzige Bank ein Geschenk-Sparkonto an. Dieses bleibt so lange in der Hand des Götti oder der Grosseltern, bis sie die Geschenkurkunde offiziell dem Patenkind oder Enkel überreichen. Bis dahin können Paten oder Grosseltern mit dem Konto machen, was sie wollen.
- Der entscheidende Tipp für Göttikinder und ihre Eltern: Götti oder Grosseltern haben das Geld erst dann richtig verschenkt, wenn sie nicht mehr darüber verfügen können.
- Der entscheidende Tipp für Paten und Grosseltern: Achten Sie darauf, dass die Verfügungsberechtigung klar geregelt ist:
- Falls Sie ein Sparheft eröffnen und sicherstellen wollen, dass das Ersparte Ihnen gehören soll, bis Sie das Sparheft verschenken, müssen Sie sich das Verfügungsrecht vorbehalten. Teilen Sie das der Bank so mit und lassen Sie es sich schriftlich bestätigen.
- Falls Sie ein Sparkonto auf den Namen des Göttikindes eröffnen, ist die Rechtslage klar: Im Prinzip gehört dieses Geld sofort dem Kind. Aber Sie können mit der Bank gegenteilige Abmachungen treffen. Fragen Sie bei der Eröffnung nach entsprechenden Angeboten.
Martin Vetterli
Die Alternative zum Sparheft: Fondssparen
Wer weniger auf Sicherheit setzt, dafür auf mehr Rendite hofft, kann auf das Fondssparen ausweichen; das Geld geht dann an die Börse.
Bei der Eröffnung eines Fondsspar-Kontos muss man entscheiden, wie risikoreich der Göttibatzen angelegt sein soll, etwa in einen Obligationenfonds (sicher, aber weniger ertragreich) oder in einen reinen Aktienfonds (höhere Gewinnchancen, grösseres Verlustrisiko).
Eine der wenigen Banken, die Sparen mit einem so genannten Fondskonto ermöglicht, ist die UBS; hier ist der Götti bereits ab einer Einlage von 200 Franken dabei. Weitere Einzahlungen sind freiwillig, man verpflichtet sich zu nichts. Auch hier kann man wie beim Sparheft wählen, wer alles Geld abheben darf, bis man das Konto definitiv verschenkt.
Auch die CS hat seit kurzem ein vergleichbares Angebot (Starteinlage 1000 Franken).
Eines lohnt sich dagegen nicht: den Göttibatzen zu vergolden. Die Erfahrung der letzten Jahrzehnte zeigt, dass Goldvreneli und 100-Gramm-Goldbarren nur in einem Punkt sicher sind: Sie verlieren kontinuierlich an Wert.