Ja. In der Schweiz gilt das Lohngleichheitsgebot nur zwischen Männern und Frauen. Lohn­unterschiede zwischen Angestellten des gleichen Geschlechts sind keine gesetzlich verbotene Diskriminierung. Mit anderen Worten: Die Lohnhöhe ist Verhandlungs­sache.

Werden aber Männer und Frauen unterschiedlich behandelt, sieht es anders aus. Falls ein Arbeitgeber für gleichwertige Arbeit bei gleicher Qualifikation unterschiedliche Löhne zahlt, gilt: Kann der Arbeitgeber den Lohnunterschied nicht objektiv mit unterschied­licher Ausbildung, Erfahrung, Leistung oder Verantwortung begründen, können die benachteiligten Angestellten den gleichen Lohn einklagen. Der Anspruch ist für die letzten fünf Jahre gerichtlich durchsetzbar.