Ja. Der Passus in Ihrem Vertrag verstösst in dieser absoluten Form gegen das, was die Juristen «zwingendes Recht» nennen.

Unter zwingendes Recht fallen Paragrafen, die in einem Vertrag zwischen den Parteien nicht abgeändert werden dürfen. Enthält ein unterschriebener Vertrag trotzdem eine von zwingendem Recht abweichende Klausel, ist sie ungültig.

Das heisst: Sie können vom Vermieter trotzdem eine Senkung des Mietzinses verlangen.

Das zu tun ist sehr empfehlenswert, denn die Vermieter sind nicht verpflichtet, von sich aus den gesunkenen Hypothekarzins ihren Mietern weiterzugeben.

Sie müssen also selber aktiv werden.

Worauf Sie bei einem Begehren um Mietzinssenkung achten müssen und welche Kostensteigerungen der Vermieter Ihnen seinerseits entgegenhalten kann, steht ausführlich im Saldo-Ratgeber «Das Mietrecht im Überblick». Sie können das Buch mit der Karte auf Seite 9 oder über www.saldo.ch bestellen.

(em)