Ja. Die Swisscanto-Frei­zügigkeitsstiftung ist ein Gemeinschaftswerk von aktuell zehn Kantonalbanken, darunter die St. Galler, Graubündner und Thurgauer Kantonalbank. Die Inhaber eines Freizügigkeitskontos haben ein Konto bei der Swisscanto-Freizügigkeitsstiftung und nicht direkt bei der  Kantonalbank. Die Gelder ­dieser Konten sind aber bei der  entsprechenden Partner-­Kantonalbank hinterlegt. Alle zehn Kantonalbanken, die zurzeit mit der Swisscanto-Freizügigkeitsstiftung zusammen­arbeiten, verfügen über eine Staats­garantie.