Ja. Ein Konkurrenzverbot besteht weiterhin, auch wenn Sie ins Rentenalter kommen. Das Verbot ist aber nur dann verbindlich, wenn Sie Einblick in den Kundenkreis oder in Fab­rikations- und Geschäfts­geheimnisse hatten und die Verwendung dieser Kenntnisse Ihren Arbeit­geber erheblich schädigen könnte. Das Verbot muss zeitlich befristet und geografisch beschränkt sein. Zudem muss es sich auf die Branche beschränken, in der das Unternehmen aktiv ist.