Ja. Grundsätzlich gilt bei den freiwilligen Zusatzversicherungen der Krankenkassen die Vertragsfreiheit. Das heisst auch: Die Krankenkasse darf völlig frei darüber entscheiden, mit wem und unter welchen Bedingungen sie einen Vertrag abschliessen will.Die Helsana sieht ihr Produkt Hospital Pur als eine eigenständige Versicherungsform. Denn Versicherte mit Hospital Pur sind zwar grundsätzlich allgemein versichert, können aber vor jedem Spitaleintritt die gewünschte Abteilung (allgemein, halbprivat oder privat) wählen. Falls Sie sich für halbprivat oder privat entscheiden, müssen Sie einen entsprechend hohen Selbstbehalt (maximal 3000 beziehungsweise 9000 Franken) zahlen.

Solche Versicherungsmodelle mit flexibler Spitalwahl werden immer beliebter, weil sie günstig sind. Aber eben: Die Krankenkassen behalten sich das Recht vor, Antragsteller auf ihre Gesundheit zu prüfen. Umgekehrt heisst das: Wer nicht mehr bei bester Gesundheit ist, wird abgelehnt.

Die Helsana betrachtet also Ihren Änderungswunsch nicht als Tieferversicherung - wie das beispielsweise bei einem Wechsel von der Privat- in die Halbprivatversicherung zutreffen würde.

Übrigens: Nach dem gleichen Prinzip behalten sich die Krankenkassen grund-sätzlich auch dann Gesundheitsprüfungen vor,

- wenn jemand einen allfälligen Selbstbehalt bei der Spitalversicherung herabsetzen oder aufheben will

- wenn ein Kunde von einem Modell mit eingeschränkter Spitalwahl zurück ins Modell mit freier Spitalwahl will

- wenn man bei einer Zusatzversicherung den Unfall ausgeschlossen hatte und ihn nun wieder einschliessen möchte.

(em)