Nein. Solche Gespräche sollen in vertraulichem Rahmen stattfinden können. Sie sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Nur wenn sich alle am ­Gespräch beteiligten Personen im Voraus mit einer Aufnahme einverstanden erklären, ist eine solche ­zulässig.

Die Aufnahme von nicht öffentlichen Gesprächen ohne die Einwilligung der Beteiligten ist sogar strafbar (Art. 179 des Strafgesetzbuchs).