In Ausgabe 6/2013 berichtete K-Geld über den Bau- und Kunstschlosser Hansruedi Blaser aus Flüh SO. Der heute 66-Jährige ist selbständigerwerbend und hat deshalb seine private Vorsorge vorwiegend über die steuerbegünstigte 3. Säule aufgebaut. Und zwar mit mehreren Konten bei verschiedenen Banken. Denn er wusste von Anfang an: Wenn ich später die Konten gestaffelt über mehrere Jahre verteilt auflöse, spare ich Steuern.
Und so kam es, dass er in den Jahren 2010 bis 2013 insgesamt vier Konten auflöste – schön verteilt auf die einzelnen Jahre. In der Regel heisst das: Diese vier Bezüge werden in den betreffenden Jahren je einzeln versteuert – und nicht zusammengezählt.
Gestaffelter Bezug von 3a-Geldern ist keine Steuerumgehung
Doch dem Kanton Solothurn passte das nicht. Deshalb bekam Blaser vom Steueramt des Kantons den Bescheid, der dritte und der vierte Bezug würden aufaddiert. So hätte Blaser wegen der Progression eine Steuerersparnis von 6670 Franken verloren.
Blaser wehrte sich mit Hilfe von K-Geld – und bekam Recht (siehe Kasten). Am 4. Mai 2015 hat das Steuergericht des Kantons Solothurn das Steueramt zurückgepfiffen. Hansruedi Blasers gestaffeltes Vorgehen sei keine Steuerumgehung. Und für das einschränkende Vorgehen des Steueramts gebe es keine gültige gesetzliche Grundlage. Es sei «überhaupt nicht ersichtlich», weshalb die Grenze der erlaubten 3a-Konten «gerade bei drei liegen soll». Das Urteil ist rechtskräftig.
Pikant ist, was im Urteil zu den Plänen des Kantons Solothurn zu lesen ist. In Sorge um seine Steuereinnahmen erkannte der Regierungsrat im September 2014 «eine gewisse problematische Entwicklung». Angeregt durch Publikationen der «Beratungsmedien» würden viele 3a-Sparer ihre Kapitalleistungen «in möglichst vielen und kleinen Tranchen beziehen». Und mit diesem gestaffelten Bezug lasse sich «die ohnehin schon günstige Steuerbelastung zusätzlich massiv senken».
Man wolle deshalb diese Steueroptimierungen «beschränken». Dazu schlug der Solothurner Regierungsrat vor, die Auszahlungen in zwei aufeinander folgenden Jahren immer zusammenzurechnen. Im Vernehmlassungsverfahren zu diesem Vorschlag gab es aber offenbar massive Vorbehalte – und der Regierungsrat hat auf diese Einschränkung verzichtet.
Doch der Regierungsrat plant jetzt eine Regelung, die der Schikane ähnelt, die das Steueramt im Fall Blaser zu Anwendung brachte: «Erhält eine Person in mehr als drei Jahren Kapitalleistungen, werden die früheren Kapitalleistungen für die Bestimmung des Steuersatzes hinzugerechnet.» Gemäss Auskunft aus Solothurn will der Regierungsrat dem Kantonsrat diese oder eine ähnliche Regelung vorschlagen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens sei noch offen.
Fazit: Es kann sich lohnen, Entscheide von Steuerbehörden anzufechten. Und bis auf Weiteres ist es empfehlenswert, für die 3. Säule mehrere Konten zu eröffnen, damit man sie später gestaffelt beziehen kann – auch wenn dem Kanton Solothurn solche Tipps der «Beratungsmedien» nicht passen.