Ja. Gemäss Gesetz er­halten kinderlose Witwen dann eine Witwenrente, wenn Sie beim Tod des Ehegatten das 45. Altersjahr vollendet haben «und mindestens fünf Jahre verheiratet waren». 

Damit ist aber nicht eine fünfjährige Ehe mit dem Verstorbenen gemeint. Denn im Gesetz steht auch: «War die Witwe mehrmals verheiratet, so wird auf die Gesamtdauer der Ehen abgestellt.»

Ihre Frau würde also eine AHV-Witwenrente erhalten, falls sie vor der Ehe mit Ihnen mindestens zwei Jahre lang verheiratet war.