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«Blüht mir eine Strafe für nicht deklariertes Geld?»
«Ich habe eine grössere Summe Geld geerbt. Die Erbschaftssteuer wurde bezahlt. Ich habe es aber zwei Jahre lang versäumt, das Geld in der Steuererklärung als Vermögen zu deklarieren. Muss ich mit einer Strafe rechnen, wenn ich dies jetzt nachhole?»
Nein, eine Busse entfällt, wenn Sie eine Selbstanzeige machen, und wenn dies zum ersten Mal der Fall ist. Weitere Bedingungen: Sie müssen die Steuerbehörden ausdrücklich auf die versäumte Deklaration hinweisen und sie bei der Abklärung des Falles voll unterstützen. Die nicht bezahlten Steuern sind aber trotzdem geschuldet.
«Wie soll ich Geld von der Pensionskasse anlegen?»
«Ich erhalte demnächst aus der Teilpensionierung rund 50 000 Franken. Davon werde ich in den nächsten fünf Jahren gestaffelt etwas benötigen. Wie lege ich das Geld am besten an?»
Vorsichtig! Für Geld, das Sie bald benötigen, sollten Sie nur Anlagen wählen, die keinen Kursschwankungen unterliegen. In Frage kommen Sparkonten oder Kassenobligationen. Die dafür bezahlten Zinsen sind zwar tief. Doch wenigstens gehen Sie bei diesen Anlagen nicht das Risiko ein, dass Sie beim Bezug weniger Geld zurückerhalten, als Sie ursprünglich einzahlten. Sollten die Zinsen steigen, sind Sie mit Sparkonten besser bedient. Kaufen Sie Kassenobligationen, bleibt der Zins bis zum Ende der gewählten Laufzeit konstant.
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