«Kann ich mit 65 noch eine Todesfall­ver­si­cherung abschliessen?»

«Ich habe das AHV-Alter erreicht und möchte meine Frau so absichern, dass sie die Hypothek bei meinem Tod zurückzahlen kann. Gibt es in meinem Alter immer noch die Möglichkeit, eine Todesfallversicherung abzuschliessen?»

Ja. Je nach Versicherungsgesellschaft liegt das höchste Eintrittsalter meist zwischen 60 und 80 Jahren und das maximale Schlussalter zwischen 70 und 85 Jahren. Holen Sie drei bis fünf Offerten ein. Welche Gesellschaft für Sie die vorteilhafteste ist, hängt unter anderem davon ab, ob Sie Raucher oder Nichtraucher sind.    


«Soll ich mein Freizügigkeitsgeld durch eine Beratungsfirma verwalten lassen?»

«Ich bin 57 und arbeitslos geworden. Mein Freizügigkeitsguthaben beträgt 520 000 Franken. Eine Finanzberatungsfirma möchte das Geld für mich in BVG-Fonds von Credit Suisse oder Swisscanto anlegen. Sie verlangt dafür eine Gebühr von 0,8 Prozent pro Jahr. Das Kapital werde bis zum Alter 65 auf 636 000 Franken anwachsen. Soll ich den Vorschlag annehmen?»

Nein. Eine solche Pro­gnose ist unseriös. Zudem ist es nicht nötig, eine kostspielige Beratungsfirma einzuschalten. Das Fondsangebot für Frei­zügigkeitsgelder ist sehr begrenzt und hat gesetzliche Leitplanken. Aber Achtung: Fonds unterliegen Wertschwankungen und sollten nur bei einem langen Anlagehorizont in Betracht gezogen werden. Falls Sie wieder eine Stelle anstreben, parkieren Sie das Geld am besten auf einem zinstragenden Freizügigkeitskonto.