Sparkonto
Das Sparkonto ist der Klassiker für den normalen und vorwiegend auf Sicherheit bedachten Sparer. Und die Kosten für die Kontoführung sind relativ bescheiden. Die Zinsen variieren allerdings je nach Bank stark. «Den Banken fliessen momentan Spargelder in hohem Volumen zu, weil viele Anleger ihr Geld möglichst sicher parkieren wollen», erklärt Rolf Biland, Anlagechef des VZ Vermögenszentrums.
Somit können die Banken niedrige Sparzinsen anbieten und erhalten dennoch genügend Gelder. Der Barbezug ist grundsätzlich jederzeit möglich. Allerdings gibt es für grössere Beträge bei einigen Banken Kündigungsfristen. Frei sind in der Regel nur gerade Bezüge von 10 000 bis 20 000 Franken monatlich. Wer mehr Geld braucht, muss sich gedulden oder Strafzinsen bezahlen.
Das Sparkonto kann auch auf einen Einlegerschutz zählen: Geht die Bank pleite, sind pro Kunde – nicht pro Konto – 30 000 Franken geschützt, die er spätestens 90 Tage nach Schliessung der Bank erhält. Bei der Postfinance und den meisten Kantonalbanken haftet der Staat vollumfänglich (s. S. 20).
Die aktuellen Zinsen finden Sie in Artikel «Ausverkauf: Wiedereinstieg nur mit langfristigem Horizont» aus dem aktuellen K-Geld.
Festgeld
Eine Festgeldanlage ist nicht jedermanns Sache: Bei den meisten Banken ist dies erst ab 100 000 Franken möglich. Dafür gibt es für Festgeld meist einen attraktiven Zinssatz. Er wird bei der Zeichnung festgelegt und bleibt über die ganze Laufzeit bestehen. Während dieser Zeitspanne ist das Geld grundsätzlich nicht verfügbar, eine vorzeitige Ablösung nur gegen hohe Strafzinsen möglich.
Der Zinssatz ist von Laufzeit, Höhe des Betrags und Anbieter abhängig. Die offiziellen Zinssätze ändern täglich und sind verhandelbar: Grosskunden erhalten bessere Konditionen als kleinere Kunden. Auch beim Festgeld gilt der Einlegerschutz pro Bank und Kunde nur bis 30 000 Franken.
Die aktuellen Zinsen finden Sie in Artikel «Ausverkauf: Wiedereinstieg nur mit langfristigem Horizont» aus dem aktuellen K-Geld.
Kassenobligationen
Für grössere Beträge, die nicht unmittelbar wieder benötigt werden, bieten sich Kassenobligationen an. Die Stückelung beträgt 1000 Franken oder ein Vielfaches davon. Auch Kassenoblis profitieren vom Einlegerschutz. Allerdings ist das Geld für mehrere Jahre gebunden. Übliche Laufzeiten sind zwei, fünf oder acht Jahre.
Dafür ist der Zins höher: Für die zweijährige Laufzeit bewegen sich die Zinsen zwischen rund 2,25 und 3 Prozent, für fünf Jahre zwischen 2,50 und 3,125, für acht Jahre zwischen 2,75 und 3,25 Prozent.
Während der Laufzeit bleiben die Zinsen unverändert. Jene für neu ausgegebene Kassenobligationen ändern sich hingegen laufend. Die Tendenz weist zurzeit eher nach unten. Die eidgenössische Emissionsabgabe beträgt 0,6 Promille pro Laufzeitjahr. Meist verlangen die Banken für Kassenoblis keine Depotgebühr.
Die aktuellen Zinsen finden Sie in Artikel «Ausverkauf: Wiedereinstieg nur mit langfristigem Horizont» aus dem aktuellen K-Geld.
Inflationsgeschützte Anleihen
Wenn die Inflation hoch ist, frisst die Teuerung den Zins auf. Mit inflationsgeschützten Obligationen lässt sich das verhindern. Die Auszahlung am Ende der Laufzeit ist inflationsbereinigt. Will heissen: Der ausbezahlte Betrag entspricht der ursprünglichen Kaufkraft der Anlage.
Doch diese Absicherung ist nicht gratis, sie wird durch eine schlechte reale Verzinsung erkauft. Bleibt die Teuerung also stabil oder sinkt sie gar, ist der Anleger gegenüber einer normalen Obligation mit besserem Zins auf der Verliererseite. Zieht die Inflation dagegen über Erwarten an, profitiert er von der sicheren Rendite.
Unternehmens- und Staatsanleihen
Staatsanleihen westlicher Industrienationen, speziell die sogenannten Eidgenossen, gelten in der Regel als sicher, da sich der Staat durch Steuern praktisch unbegrenzt refinanzieren kann. Letztlich haftet also der Steuerzahler dafür. Der Zinssatz für zehnjährige Bundesobligationen beträgt aktuell rund 2,85 Prozent. Der Zinssatz für neu zu zeichnende Bundesoblis ändert sich jedoch ständig.
Bei Unternehmensanleihen ist das Risiko grösser, dafür gibt es mehr Zins. Wie risikoreich die Anleihe schliesslich ist, hängt davon ab, wie es um die Bonität des Schuldners, sprich des Unternehmens steht. So musste die angeschlagene UBS letzten Monat 4,25 Prozent Zins auf eine neu aufgelegte Anleihe über 600 Millionen Franken anbieten, um genügend Investoren anzulocken.
Bei der Beurteilung können die Ratings spezieller Agenturen wie Moody’s, Standard & Poors und Finch nützlich sein. Dabei gilt: Je schlechter das Rating, desto höher die versprochene Rendite, desto höher aber auch das Risiko. Doch auch die Ratings sind keine absolute Versicherung. Je nach Entwicklung des Unternehmens und der Zinslandschaft kann der Wert stark schwanken. Positive Firmennachrichten und sinkende Zinsen lassen den Wert einer Anleihe steigen – und umgekehrt.
Staats- wie auch Unternehmensanleihen haben normalerweise eine Laufzeit von mehreren Jahren und werden an der Börse und ausserbörslich gehandelt. Die kleinste erhältliche Stückelung einer Bundesobligation beträgt 1000 Franken. Bei den Unternehmensanleihen ist die Stückelung unterschiedlich.
Wer sich die Anleihen direkt beim Emittenten besorgt, zahlt eine gesetzlich vorgeschriebene Emissionsgebühr von 1,2 Promille für jedes volle oder angefangene Jahr der maximalen Laufzeit. Wer hingegen die Anleihen auf dem Sekundärmarkt, also etwa bei einer Bank kauft, muss mit Transaktionskosten rechnen. Das kann eine fixe Gebühr sein oder man zahlt in Prozent des Anlagebetrages.
Lesen Sie mehr über Eidgenossen hier.
Geldmarktfonds
Diese Anlageart eignet sich, um Geld kurzfristig am Kapitalmarkt zu platzieren.Sie sammeln das Geld vieler tausend Anleger und investieren es. In der Regel ist das Kapital jederzeit verfügbar. Oft gibt es Anteile schon für weniger als 1000 Franken.
Geldmarktfonds lohnen sich vor allem bei steigenden Zinsen. Allerdings können die Managementgebühren schnell einmal einen grossen Teil der Rendite vernichten. Je nach Geldinsitut wird eine zusätzliche, wenn auch bescheidene Ausgabekommission fällig, deren Höhe von der Bank, dem gewählten Fonds (eigener oder fremder) sowie dem investierten Betrag abhängig ist.
Treuhand-Anlagen und Call-Gelder
Treuhandanlagen sind Festgeldanlagen, die im Namen der Bank, aber auf Rechnung und Risiko des Kunden meist im Ausland platziert werden. Wird im Ausland angelegt, fallen keine Verrechnungssteuern für die Zinserträge an. Für die Vermittlerdienste verlangt die Bank eine Treuhandkommission, die rund 0,5 Prozent pro Jahr ausmacht.
Call-Gelder sind kurzfristige Geldanlagen (meist mindestens 500 000 Franken) zu einem variablen Zinssatz, der laufend den aktuellen Marktverhältnissen angepasst wird. Das Call-Geld ist innert 48 Stunden verfügbar.
Ob Call-Geld oder Treuhandanlage spielt keine Rolle: Die Zinsen müssen immer als Einkommen versteuert werden. Kommt der Ertrag aus dem Ausland, entfällt zwar die Verrechnungssteuerpflicht, nicht aber die Steuerpflicht.