Nein. Eine Krankheit darf der Arbeitgeber im Zeugnis nur ausnahmsweise erwähnen. Das ist etwa dann der Fall, wenn sie einen gros­sen Einfluss auf die Leistungen oder das Verhalten des Arbeitnehmers hatte. Oder wenn die Krankheit erheblich ins Gewicht fiel. Beispiel: sechs Monate während zehn Jahren.