Nein. In der Regel gehören nur die Prämien für die ­obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse in die Bedarfsberechnung für künftige Unterhaltszahlungen. Die Prämien für die freiwilligen Zusatzversicherungen können nur ausnahmsweise ­berücksichtigt werden – etwa dann, wenn beide ­Ehegatten mehr oder weniger gleichwertig versichert sind oder wenn ein Ehegatte schwer krank ist. Ausserdem müssen es die finanziellen Mittel des zahlungspflichtigen Ehegatten zu­lassen.

Eine Orientierungshilfe zur Berechnung von Unterhaltsbeiträgen finden Sie beispielsweise auf der ­Website des Bezirksgerichts Zürich unter: www.gerichte-zh.ch } Themen } Partnerschaft } Hilfen } Unterhaltsbe­rechnung.