«Mein gebrochenes Bein haben die Ärzte im Kantonsspital geröntgt und gegipst. Als ich bei meinem letzten Arztbesuch die Röntgenbilder mitnehmen wollte, lehnte der Arzt meinen Wunsch ab. Seine Begründung: Ich könne die Röntgenbilder ja sowieso nicht selber interpretieren. Habe ich nicht ein Recht auf die Bilder?»



Nein. Anders als beim Privatarzt oder in Privatspitälern gehören die Röntgenaufnahmen, die ein Arzt in einem Kantonsspital gemacht hat, nicht dem Patienten, son...