Sandra Moreschi Brands aus Würenlos AG hatte beim ­Elektronikhändler Digitec für 1619 Franken ­einen Samsung-Laptop gekauft. Sie liess die Garantie um zwei Jahre verlängern und zahlte dafür  176 Franken. Ende letzten ­Jahres war das Netzteil des Laptops defekt. Moreschi brachte das Gerät zu Digitec. Doch dort sagte man ihr, sie müsse für die Repara-
tur  114 Franken zahlen oder 98 Franken fürs Entsorgen des Laptops. Begründung: Das Netzteil sei Zubehör und da­-mit von der Garantie ausgeschlossen. 

Rechtlich ist diese Auffassung von Digitec nicht haltbar. Dazu Stephan Heiniger, Leiter der K-Tipp-Rechtsberatung: «Ohne Netzteil ist der Laptop unbrauchbar, weil er nicht ge­laden werden kann.» Aus diesem Grund sei das Netzteil beim Laptop-Kauf immer im Preis inbegriffen. Heiniger: «Und deshalb gilt die Garantie auch fürs Netzteil.»

Digitec verweist auf den Laptop-Hersteller. Samsung-Sprecher Alexander Tschobokdji behauptet, die Regelung sei «branchenüblich».