Ja, aber nur mit Met­hoden, die nicht gegen den Tierschutz verstossen. Etwa durch Zurufen oder indem Sie die Katzen mit Wasser bespritzen. Nicht erlaubt wäre es, Katzen zu ­treten oder ihnen auf an­dere ­Art Schmerzen zuzufügen. Wird eine Katze verletzt oder getötet, droht eine Strafe. Auch kann der ­Katzenhalter Schadenersatz für den Wert seines Tiers sowie eine Entschädigung für den emotionalen Verlust einklagen.

Tipp:  Zur Abwehr von Katzen eignen sich auch  Ultraschallgeräte mit Sensor, Katzenfernhaltesprays oder Dornensträucher um das Grundstück.