Wer seine Erwerbstätigkeit vor­übergehend oder dauerhaft aufgibt und jünger als 59 (Frauen) beziehungsweise 60 (Männer) Jahre alt ist, muss sein Pensionskassengut­haben auf ein Freizügigkeitskonto transferieren lassen. Noch besser ist es, die Summe auf zwei solche Konten aufzuteilen. Denn ein allfälliger Kapitalbezug kann so gestaffelt über zwei Jahre erfolgen – und das spart Steuern (