Jobwechsel: Muss ich mein Geld der neuen Pensionskasse geben?

«Ich werde demnächst 57-jährig und habe eine neue Stelle angetreten. Ein Kollege rät mir, das Alterskapital der bisherigen Pensionskasse auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank zu transferieren. Ist das zulässig?»

Im Prinzip nicht. Gemäss Gesetz sind Sie verpflichtet, das Altersguthaben in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers einzubringen. Nicht alle Kassen pochen allerdings darauf. Und Sanktionen gibt es keine, wenn man das Geld auf einem Freizügigkeitskonto belässt. Spezialfall: Die ­vollen Leistungen der neuen PK erfordern eine Summe, die kleiner ist als das bislang an­gesparte Guthaben. Je nach Kas­se ist es dann möglich, überschüssiges Geld auf ein Freizügigkeitskonto zu transferieren.

Ist dieser Fonds eine gute Wahl? 

«Mein Berater empfiehlt mir den Aktien­fonds DWS Top Dividende. Was halten Sie davon?»

Dieser Fonds investiert weltweit in Aktien mit überdurchschnittlichen Dividenden. Er hat insgesamt einen guten Leistungsausweis, zeitweise aber auch schwächere Perioden. So schnitt er in den letzten fünf Jahren schlechter ab als weltweit investierende Indexfonds ohne Fokussierung auf Dividenden. Ein solcher Indexfonds sollte in einem Depot bei der Anlageklasse «Aktien Welt» den Haupt­teil ausmachen. Den DWS Top ­Dividende könnten Sie als Ergänzung in Betracht ziehen – als Fonds mit einer ­speziellen Ausrichtung.