«Ich möchte 90 000 Franken anlegen. Meine Bank empfiehlt mir ein Vermögensverwaltungsmandat. Soll ich unterschreiben?»

Nein. Solche Mandate sind teuer. Oft liegt die jährliche Gebühr bei über 1 Prozent des eingebrachten Vermögens. Sie fahren besser, wenn Sie das Geld in Misch- oder Indexfonds anlegen. Kostengünstige ­Produkte finden Sie jeweils in «K-Geld». ­Be­denken Sie: Je höher der Aktien­anteil, desto stärker die Wertschwankungen. Ihr Anlagehorizont sollte im Idealfall mindestens zehn Jahre betragen. 

Pensionskasse: Einschränkungen beim Vorbezug?

«Ich bin 63 Jahre alt und verheiratet. Ich möchte 100 000 Franken aus der Pensionskasse vorbeziehen, um meine Hypothek abzuzahlen. Gibt es Einschränkungen?»

Ja. Ein Vorbezug ist nur alle fünf Jahre möglich, und der Ehegatte muss zustimmen. In den drei Jahren vor dem ordent­lichen Rentenalter dürfen Sie keinen Vor­­­bezug mehr ­tätigen – es sei denn, das Reglement der Kasse erlaubt dies. Nach dem 50. Altersjahr können Sie maximal die Freizügigkeitsleistung im Alter 50 oder die Hälfte des aktuellen Guthabens vorbeziehen. Es gilt der höhere Betrag. Haben Sie sich innerhalb der letzten drei Jahre in die Kasse ein­gekauft, ist ein Vorbezug zu vermeiden. Denn der beim Einkauf getätigte Steuerabzug würde nachträglich gestrichen.