Der Streit um die Passagiergebühren am Zürcher Flughafen dauerte mehrere Monate (siehe auch K-Tipp 13/2013). Im November letzten Jahres hat das Bundesamt für ­Zivilluftfahrt entschieden: Die eigentlichen Gebühren für die Flug­hafen­be­nüt­zung darf der Airport erhöhen. Aber der «Lärmfünfliber» auf den Passagiertaxen fällt weg. 

Gegen diesen Entscheid haben Swiss und andere Fluggesellschaften inzwischen beim Bundesver­waltungsgericht Beschwerde eingereicht. Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen. 

Passagiere zahlen doppelt und dreifach

Für Preisüberwacher Stefan Meierhans ist aber ­ohnehin klar: Das Problem liegt vor allem in der Verordnung, die der Bundesrat vor gut einem Jahr genehmigt hat. Sie erlaube dem Flughafen Zürich, seine «massiven Gewinne» aus Nichtflug­be­triebs­ Bereichen wie dem Parking oder dem Shopping beim Berechnen der Flughafengebühren unberücksichtigt zu lassen. Das bedeutet für die Passagiere: Sie zahlen doppelt und dreifach: überhöhte Taxen fürs Parkieren, überhöhte Preise fürs Shoppen sowie überhöhte Passagier­-­ge­bühren.

Dabei könnten die Flughafenbetreiber laut Meierhans gemäss Luftfahrt­gesetz ausdrücklich dazu verpflichtet werden, Gewinne aus den Nichtflugbereichen mit einzu­beziehen. Doch die Gebührenverordnung berücksichtige dies zu wenig. Darum könne der Flughafen Zürich «trotz Rekord­ergebnis die Gebühren erhöhen und seine Gewinne auf Kosten der Passagiere weiter steigern».

Bundesrat entschied «flughafenfreundlich»

Flughafensprecherin Sonja Zöchling sagt dazu, die Gebührenverordnung sei «ein Kompromiss zwischen den divergierenden Interessen». Allerdings: Selbst Bundesrätin Doris Leuthard hat Ende September 2013 bei der Behandlung einer Interpellation im Ständerat eingeräumt, dass dem Erlass der Gebührenverordnung «ein massives Lobbying» vorangegangen sei. Die Einnahmen aus den Parkhäusern und dem Shoppingbereich seien im Flughafen Zürich sehr hoch. Was deren Berücksichtigung bei der ­Ge­bührenberechnung betrifft, habe der Bundesrat «flughafenfreundlich entschieden».

Für Meierhans steht damit fest: «Eine Revision der Verordnung durch den Bundesrat ist klar angezeigt.»