Steuern sparen beim Auswandern

Manche träumen davon, nach dem Ende ihrer Berufstätigkeit ins Ausland zu ziehen. Und fragen sich, ob sich damit nicht auch noch Steuern sparen liessen. «Ich plane im Alter 60 oder etwas später auszuwandern», schreibt ein saldo-Leser. «Stimmt es, dass beim Guthaben aus der Säule 3a keine Steuern fällig werden, sofern man bei der Auszahlung den Wohnsitz schon im Ausland hat?»

Nein – diese Steuern lassen sich nicht vermeiden, aber allenfalls vermindern. Erste Voraussetzung: Man muss sich nicht nur in der Schweiz abmelden, sondern im Ausland vor dem Bezug des Geldes offiziell Wohnsitz nehmen. Dann ist in der Schweiz eine Quellensteuer geschuldet – anstelle der sonst üblichen Kapital­bezugssteuer. 

Die Quellensteuer variiert von Kanton zu Kanton. Entscheidend ist der Sitz der Stiftung, die das Säule-3a-Guthaben betreut. Der Kanton mit der tiefsten Quellensteuer ist Schwyz. Voraussetzung für eine erfolgreiche Steueroptimierung ist somit der Geldtransfer zu einer der drei anerkannten Schwyzer Stiftungen Liberty 3a, Pens3a oder Sparen 3 der Schwyzer Kantonalbank. 

Allerdings verlangen diese happige Gebühren, da sie nur Durchlaufstationen sind. Bei Liberty 3a beispielsweise betragen sie pauschal 475 Franken. Ein Geldtransfer lohnt sich nur, wenn die Gebühren die Steuerersparnis nicht auffressen. Liberty hat dazu einen Rechner ins Internet gestellt, der nach einigen Klicks die Nettoersparnis ausspuckt. Je höher das 3a-Guthaben und die Quellensteuern am Sitz der ursprünglichen Stiftung, desto lukrativer der Umweg über Schwyz. 

Übrigens: Keine Rolle spielt bei der dritten Säule, wohin man auswandert. Eine Unterscheidung zwichen EU-, Efta- und anderen Staaten gibt es hier nicht.