Fahrradversicherung - Fehlende Velovignette kann schlimme Folgen haben
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saldo 8/2000
26.04.2000
Eine Vignette ist nur gültig, wenn sie auf dem Fahrrad aufgeklebt ist. Fehlt sie, besteht im Falle eines Unfalls kein Versicherungsschutz.
Der 21-jährige Student Jonas Burkard hatte es eilig. Da er mit seinem Velo an der stehenden Autokolonne nicht vorbeikam, wich er aufs Trottoir aus.
Dabei touchierte er die 76-jährige Fussgängerin Lisa Baumann. Diese fiel zu Boden und erlitt einen Oberschenkelbruch.
Die Polizei rapportierte den Unfall und stellte fest...
Eine Vignette ist nur gültig, wenn sie auf dem Fahrrad aufgeklebt ist. Fehlt sie, besteht im Falle eines Unfalls kein Versicherungsschutz.
Der 21-jährige Student Jonas Burkard hatte es eilig. Da er mit seinem Velo an der stehenden Autokolonne nicht vorbeikam, wich er aufs Trottoir aus.
Dabei touchierte er die 76-jährige Fussgängerin Lisa Baumann. Diese fiel zu Boden und erlitt einen Oberschenkelbruch.
Die Polizei rapportierte den Unfall und stellte fest, dass am Velo keine Vignette aufgeklebt war. Jonas Burkard gab zu Protokoll, dass er eine Vignette aufgeklebt hatte, diese aber unterdessen gestohlen worden sei.
Er meldete den Unfall seiner Veloversicherung. Diese teilte ihm mit, er sei ohne Vignette nicht versichert, deshalb würde sie keine Leistungen erbringen.
Eine Quittung ist kein Versicherungsausweis
Velovignetten werden häufig gestohlen. Oder man vergisst einfach, sie auf dem Fahrrad aufzukleben. Dass eine fehlende Vignette schlimme Folgen für die Velofahrer haben kann, ist den wenigsten klar. Einerseits verstossen die Lenker gegen das Strassenverkehrsgesetz und können von der Polizei jederzeit gebüsst werden. Andererseits fehlt es an der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung.
Verursacht eine Velofahrerin einen Unfall, beweist die am Velo aufgeklebte Vignette, dass die Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Wer nun denkt, die Quittung für die Vignette sei ein ebenbürtiger Beweis, täuscht sich. Fehlt die Vignette, besteht nach Gesetz kein Versicherungsschutz. Weil die Vignetten auf verschiedene Fahrräder übertragen werden dürfen, beweist die Quittung zwar den Kauf einer Vignette, nicht aber, für welches Fahrrad der Versicherungsschutz gilt. Wurde die Vignette gestohlen und auf ein anderes Fahrrad geklebt, gilt der Versicherungsschutz für jenes Velo.
Nationaler Garantiefonds Schweiz regelt Schadenfälle
Wer aber zahlt den Schaden, den ein nicht versicherter Velofahrer verursacht? Für solche Fälle gibt es den Nationalen Garantiefonds Schweiz. Diese Institution regelt Schadenfälle, bei denen der Verursacher eines Verkehrsunfalls unbekannt oder nicht versichert ist.
Lisa Baumann kann deshalb ihre Schadenersatzforderungen beim Nationalen Garantiefonds anmelden. Dieser wird wie ein normaler Haftpflichtversicherer die gesetzlichen Leistungen erbringen. Das sind bei Lisa Baumann die Heilungskosten, Schadenersatz für beschädigte Kleider und ein Schmerzensgeld.
Damit ist der Fall für Jonas Burkard aber nicht erledigt. Er hat den Unfall wegen Verletzung verschiedener Verkehrsregeln verschuldet. Dafür wird er vom zuständigen Richter bestraft werden. Auch der Garantiefonds wird ihn zur Kasse bitten. Weil Jonas Burkard ohne Vignette unterwegs war und die alleinige Schuld am Unfall trägt, muss er damit rechnen, dass der Garantiefonds alle erbrachten Leistungen von ihm zurückfordern wird.
Im Fall von Lisa Baumann hat der Garantiefonds insgesamt 80000 Franken bezahlt. Jonas Burkard wird also für längere Zeit mit der Rückzahlung seiner Schuld belastet sein.
Joëlle Kupfer-Matey