Ja. Denn Sie haben sich nicht freiwillig ­vorzeitig pensionieren lassen. ­Arbeitslosengeld bekommt man auch, wenn man aus ­wirtschaftlichen Gründen vor Erreichen des ordentlichen ­Rentenalters frühpensioniert wird. 

Ihr Taggeld wird Ihnen allerdings um den Betrag Ihrer Pensionskassenrente ­gekürzt. Prüfen Sie deshalb, ob Sie die ­Rente bis zum ordentlichen Pensionsalter ­aufschieben können.