Ja, falls Sie bei der Pensionskasse über dem Obligatorium versichert sind. Grundsätzlich gilt: Frauen erreichen mit 64 Jahren das ordentliche Pensionsalter. 

Sie haben dann Anspruch auf die ­Auszahlung des Alterskapitals oder eine ­Altersrente. Im Rahmen des Obligatoriums muss die Rente mit dem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent berechnet werden. Im überobligatorischen Bereich kann Ihre ­Kasse den Umwandlungssatz generell ­reduzieren – und zusätzlich bei der ­Pensionierung mit 64.