Ja. Über 55-jährige Angestellte, die in den letzten zwei Jahren vor der Anmeldung eine Beitragszeit von minde­stens 22 Monaten nachweisen können, erhalten höchstens 520 Taggelder. 

Zusätzliche 120 Taggelder erhält, wer sich innerhalb der letzten vier Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters arbeitslos meldet. Wenn Sie sich erst im Juli bei der Arbeitslosenversicherung anmelden, können Sie von dieser Regelung profitieren.