Esther Müller (Name geändert) aus dem sanktgallischen Rheintal ist IV-Rentnerin. Ihre Rente von 2340 Franken deckt den Lebensunterhalt nicht. Deshalb bezieht sie Ergänzungsleistungen (EL) von 690 Franken pro Monat. Damit gilt sie im Sinne des Gesetzes als «bedürftig». Trotzdem muss sie ihre IV-Rente versteuern. 

Stossend: Sie zahlt sogar mehr Steuern als Bekannte, die eine tiefere IV-Rente haben und mehr Ergänzungsleistungen beziehen. Grund:...